Anmeldung 7. Klasse
Wichtige Information
Zur Anmeldung muss das Kind mitkommen. Eine Bitte um Freistellung ist bei der Klassenleitung einzureichen.
| Mitzubringen sind: |
|---|
| Anmeldebogen (Original) |
| Förderprognose (Original) |
| Zeugnisse 5. Klasse 2. Halbjahr & 6. Klasse 1. Halbjahr |
| Zeugnisse Arbeits- und Sozialverhalten |
Ab Schuljahr 2026/27 Start gymnasiale Oberstufe in Kooperation mit der Paul-Schmidt-Schule und Vincent-Van-Gogh-Schule / Anmeldungen über die Vincent-Van-Gogh-Schule
Wir bitten um Beachtung!
Die Anmeldung für die gymnasiale Oberstufe erfolgt an der Vincent-van-Gogh-Schule.
Bei uns melden Sie sich bitte ausschließlich für die Klasse 7 an. Danke!
Bitte beachten SIE!
Keine Anmeldung ohne vollständige Dokumente oder ohne Kind!
Im Falle einer Übernachfrage von Erstwünschen bei der Schulanmeldung folgt die 16. Schule (11K16) dem Vorgehen, wie es in §6 (2) SchulG Berlin geregelt ist:
„Übersteigt die Zahl der Anmeldungen für eine als Erstwunsch benannte Schule deren Aufnahmekapazität, werden nach Aufnahme der Schülerinnen und Schüler gemäß § 37 Absatz 3 des Schulgesetzes im Umfang von bis zu 10 Prozent der danach verfügbaren Plätze vorrangig Schülerinnen und Schüler aufgenommen, bei denen ein besonderer Härtefall vorliegt.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch besondere familiäre oder soziale Situationen außergewöhnliche, das Übliche bei Weitem überschreitende Belastungen entstehen würden oder entstanden sind, die den Besuch einer anderen als der gewünschten Schule im jeweiligen Einzelfall unzumutbar erscheinen lassen.
Über die jeweilige Aufnahme eines besonderen Härtefalles ist von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zuvor das Einvernehmen mit der Schulbehörde herzustellen.
Werden weniger als zehn Prozent der verfügbaren Plätze an besondere Härtefälle vergeben, sind die verbleibenden Plätze an Geschwisterkinder gemäß § 56 Absatz 6 Nummer 1 Satz 2 des Schulgesetzes zu vergeben, die nicht bereits als Härtefälle oder im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 3 aufgenommen wurden.
Danach noch verbleibende Plätze sind den nach Aufnahmekriterien zu vergebenden Plätzen zuzurechnen.
(…)
So erfolgt eine Verteilung dieser Plätze nach dem Durchschnitt der Förderprognose in getrennten Losverfahren, wobei in jedem Losverfahren die gleiche Anzahl Plätze vergeben werden.
